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Filmpolitik

 

Neue Regelungen zum Kurzfilm im FFG

Seit 1. Januar 2009 ist es nun in Kraft, das neue Filmförderungsgesetz (FFG). Rege Diskussionen, auch um die Belange des Kurzfilms, gingen der Novelle im vergangenen Jahr voraus. Der seit langem umstrittene § 20, das sogenannte Kopplungsgebot, ist im neuen FFG nicht mehr enthalten. Die gesetzliche Vorgabe, einen geförderten Film bis 110 Minuten mit einem Kurzfilm zur gemeinsamen Aufführung (!) zu verbinden, wurde in der Vergangenheit in allen erdenklichen Formen umgangen. Das Gesetz hat sich in der Praxis nicht bewährt und sein Ziel komplett verfehlt.

Durch neue Anreiz- und Fördermodelle soll dem Kurzfilm nun der Weg auf die Kinoleinwand erleichtert werden. Erstmals sind Förderungshilfen auch für den Verleih und Vertrieb von Kurzfilmen gesetzlich verankert (§53 Abs. 3), ebenso wie eine Abspielförderung von Filmtheatern für die Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm von bis zu 1.500 Euro (§56).
Des Weiteren erfolgte eine Umstrukturierung der Referenzkriterien (geregelt in §41-46) für die Produktionsförderung von Kurzfilmen – die stärkere Gewichtung von Wettbewerbsteilnahmen und Preisen auf Festivals berücksichtigen die elementare Bedeutung der Festivals gerade für den Kurzfilm.


Bei Fragen zum neuen FFG, können Sie sich gerne an uns wenden:

E-Mail: info(at)ag-kurzfilm.de




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Filmpolitische Aktivitäten

Die AG Kurzfilm engagiert sich in folgenden filmpolitischen Gremien für die Belange des Kurzfilms und der Kurzfilmschaffenden:

Bei Fragen zu allen filmpolitischen Aktivitäten des Verbandes und zu kurzfilmrelevanten Themen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden: info(at)ag-kurzfilm.de




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Stellungnahme der AG Kurzfilm zur Novellierung des FFG

Alle Bundesverbände wurden vom BKM aufgefordert, zur bevorstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) Stellung zu nehmen. Die AG Kurzfilm hat auf Grundlage von Vorschlägen der einzelnen Mitglieder, unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Kurzfilmstudie und aus den Resultaten der letzten Novelle die folgende erste Stellungnahme erarbeitet.
Die Stellungnahme und ein Vorschlag der AG Kurzfilm für ein neues Modell der Referenzliste zum FFG können hier als .pdf heruntergeladen werden:

 file icon Stellungnahme und Modellvorschlag AG Kurzfilm

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Welche Förderung braucht der Kurzfilm?

Die Filmförderung in Deutschland ist vielfältig – aber sie ist vor allem auf Spielfilme ausgerichtet. Andere Formate wie z.B. der Kurzfilm haben es schwer, weil sie leicht durch das Raster der Förderinstitutionen fallen. Trotz dieser Problematik erlebt der Kurzfilm in Deutschland gegenwärtig einen Aufschwung: heute entstehen mit 2.000 Produktionen mehr als doppelt so viele kurze Filme wie noch vor zehn Jahren und der deutsche Kurzfilm genießt im Ausland einen hervorragenden Ruf. Doch spiegeln sich diese Erfolge leider nicht im Abspiel in Kino und Fernsehen wider. Auch die Richtlinien der Filmförderung orientieren sich kaum an den veränderten Bedürfnissen des Kurzfilms, wie die breit angelegte Kurzfilmstudie der AG Kurzfilm zeigt. Es ist deshalb an der Zeit, die Kurzfilmförderung auf den Prüfstand zu stellen.

Unter dem Titel „Welche Förderung braucht der Kurzfilm?“ sondierte eine prominent besetzte Diskussionsrunde mit Filmemachern und Vertretern von Förderinstitutionen, Ausbildungsstätten, Vertriebsunternehmen und Festivals am 8. Mai 2007 in einem inoffiziellen Hearing die Lage der Kurzfilmförderung. Die Diskussion wurde von den 53. Internationalen  Kurzfilmtagen Oberhausen gemeinsam mit der AG Kurzfilm und dem Filmbüro Nordrhein-Westfalen veranstaltet.
Ziel war es, erste Impulse für die anstehende Novellierung des Filmförderungsgesetzes geben, den Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren in der Kurzfilmlandschaft intensivieren und die Perspektiven des Kurzfilms im Zuge der Digitalisierung von Produktion und Vertrieb diskutieren. 

Eine Mitschrift der Podiumsdiskussion kann hier heruntergeladen werden:

 file icon Mitschrift Podiumsdiskussion

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