Filmpolitik
Neue Regelungen zum Kurzfilm im FFG
Seit 1. Januar 2009 ist es nun in Kraft, das neue Filmförderungsgesetz
(FFG).
Rege Diskussionen, auch um die Belange des Kurzfilms, gingen der
Novelle im
vergangenen Jahr voraus.
Der seit langem umstrittene § 20, das sogenannte
Kopplungsgebot, ist im
neuen FFG nicht mehr enthalten. Die gesetzliche
Vorgabe, einen geförderten
Film bis 110 Minuten mit einem Kurzfilm zur
gemeinsamen Aufführung (!) zu
verbinden, wurde in der Vergangenheit in allen
erdenklichen Formen umgangen.
Das Gesetz hat sich in der Praxis nicht bewährt
und sein Ziel komplett
verfehlt.
Durch neue Anreiz- und Fördermodelle soll
dem Kurzfilm nun der Weg auf die
Kinoleinwand erleichtert werden. Erstmals
sind Förderungshilfen auch für den
Verleih und Vertrieb von Kurzfilmen
gesetzlich verankert (§53 Abs. 3),
ebenso wie eine Abspielförderung von
Filmtheatern für die Aufführung von
Kurzfilmen als Vorfilm von bis zu 1.500
Euro (§56).
Des Weiteren erfolgte eine Umstrukturierung der Referenzkriterien
(geregelt
in §41-46) für die Produktionsförderung von Kurzfilmen – die
stärkere
Gewichtung von Wettbewerbsteilnahmen und Preisen auf
Festivals
berücksichtigen die elementare Bedeutung der Festivals gerade für
den
Kurzfilm.
Bei Fragen zum neuen FFG, können Sie sich gerne an uns wenden:
E-Mail: info(at)ag-kurzfilm.de
Filmpolitische Aktivitäten
Die AG Kurzfilm engagiert sich in folgenden filmpolitischen Gremien für die Belange des Kurzfilms und der Kurzfilmschaffenden:
- Sitz im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA) nach §6 Filmförderungsgesetz (FFG), wahrgenommen durch Sylke Gottlebe (Geschäftsführerin AG Kurzfilm) und Alexandra Gramatke (Geschäftsführerin KurzFilmAgentur Hamburg)
- Mitglied der Kommission für internationale Zusammenarbeit und EU-Filmfragen (Stellvertreterin: Alexandra Gramatke)
- Benennung eines Mitglieds der Vergabekommission der FFA nach §8 FFG (Esther Gronenborn, Stellvertreterin: Maria Theresia Wagner)
- Mitglied in der Werbekommission der FFA (Sylke Gottlebe)
- Mit der Umstrukturierung der Export-Union des deutschen Films zur German Films Service und Marketing GmbH, ist die AG Kurzfilm dort seit 30. August 2004 mit 3% Gesellschafter und arbeitet in engem Austausch mit German Films an der Verbesserung der Außenvertretung des deutschen Kurzfilms, seit November 2008 hält die AG Kurzfilm 5% Gesellschafteranteile.
Bei Fragen zu allen filmpolitischen Aktivitäten des Verbandes und zu kurzfilmrelevanten Themen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden: info(at)ag-kurzfilm.de
Stellungnahme der AG Kurzfilm zur Novellierung des FFG
Alle Bundesverbände wurden vom BKM aufgefordert, zur bevorstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) Stellung zu nehmen. Die AG Kurzfilm hat auf Grundlage von Vorschlägen der einzelnen Mitglieder, unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Kurzfilmstudie und aus den Resultaten der letzten Novelle die folgende erste Stellungnahme erarbeitet.
Die Stellungnahme und ein Vorschlag der AG Kurzfilm für ein neues Modell der Referenzliste zum FFG können hier als .pdf heruntergeladen werden:
Stellungnahme und Modellvorschlag AG Kurzfilm
Welche Förderung braucht der Kurzfilm?
Die Filmförderung in Deutschland ist vielfältig – aber sie ist vor allem auf Spielfilme ausgerichtet. Andere Formate wie z.B. der Kurzfilm haben es schwer, weil sie leicht durch das Raster der Förderinstitutionen fallen. Trotz dieser Problematik erlebt der Kurzfilm in Deutschland gegenwärtig einen Aufschwung: heute entstehen mit 2.000 Produktionen mehr als doppelt so viele kurze Filme wie noch vor zehn Jahren und der deutsche Kurzfilm genießt im Ausland einen hervorragenden Ruf. Doch spiegeln sich diese Erfolge leider nicht im Abspiel in Kino und Fernsehen wider. Auch die Richtlinien der Filmförderung orientieren sich kaum an den veränderten Bedürfnissen des Kurzfilms, wie die breit angelegte Kurzfilmstudie der AG Kurzfilm zeigt. Es ist deshalb an der Zeit, die Kurzfilmförderung auf den Prüfstand zu stellen.
Unter dem Titel „Welche Förderung braucht der Kurzfilm?“ sondierte eine prominent besetzte Diskussionsrunde mit Filmemachern und Vertretern von Förderinstitutionen, Ausbildungsstätten, Vertriebsunternehmen und Festivals am 8. Mai 2007 in einem inoffiziellen Hearing die Lage der Kurzfilmförderung. Die Diskussion wurde von den 53. Internationalen Kurzfilmtagen Oberhausen gemeinsam mit der AG Kurzfilm und dem Filmbüro Nordrhein-Westfalen veranstaltet.
Ziel war es, erste Impulse für die anstehende Novellierung des Filmförderungsgesetzes geben, den Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren in der Kurzfilmlandschaft intensivieren und die Perspektiven des Kurzfilms im Zuge der Digitalisierung von Produktion und Vertrieb diskutieren.
Eine Mitschrift der Podiumsdiskussion kann hier heruntergeladen werden:
Mitschrift Podiumsdiskussion