Filmförderungsanstalt (FFA)

Die FFA hat unter anderem die Aufgaben, Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft durchzuführen, die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland zu unterstützen, die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des deutschen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern sowie auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder hinzuwirken.

Verwaltungsrat der FFA
Mitglied: Jana Cernik, Stellvertreterin: Alexandra Gramatke
Der Verwaltungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen und verabschiedet den Haushalt der FFA (§ 6 FFG). Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Ihm gehören 33 Mitglieder an, 3 werden von Bundestag ernannt, 2 vom Bundesrat, 2 von der Bundesregierung, 21 von den Verbänden der Filmschaffenden und der Verwerter, 2 von den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten, 2 von den Privatsendern, je einer von der katholischen und der evangelische Kirche.

Ausschuss für EU-Filmfragen 
Mitglied: Alexandra Gramatke

Ausschuss für Innovations- und Strukturfragen (AIS)
Mitglied: Jana Cernik


www.ffa.de