Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Hinter dem Titel "Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" verbergen sich letztendlich die Mediatheken der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Die Regelungen zu diesen Mediatheken sind Bestandteil des Rundfunkstaatsvertrages.

Zur Novellierung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags wurde sehr kurzfristig eine Online-Konsultation eingerichtet, die Stellungnahme der AG Kurzfilm dazu gibt es unten.

Weitere Informationen, der Vorschlag der Rundfunkreferent*innen zur Novellierung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags sowie sämtliche dazu eingegangene Stellungnahmen sind hier zu finden.

Stellungnahme der AG Kurzfilm zum Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks